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Immobilien als Kapitalanlage - privat oder geschäftlich erwerben

Wusstest du, dass es steuerlich einen Unterschied macht, ob du als Privatperson eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbst oder eine GmbH gründest? In diesem Blogartikel erfährst du die Vor- und Nachteile einer privaten gegenüber einer betrieblichen Investition in Immobilien.


Immobilienerwerb und Vermietung als Privatperson

Als Privatperson unterliegen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Einkommenssteuer und werden mit bis zu 42% versteuert. Der Gewinn aus dem Verkauf ist nach 10 Jahren steuerfrei. 

Immobilienerwerb und Vermietung als Einzelunternehmer oder vermögensverwaltende GmbH

Als Einzelunternehmer unterliegt die Immobilie dem Betriebsvermögen und damit die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung einem Gewerbe. Dadurch erhöht sich der Gewinn des Unternehmers. Einkommens- und Gewerbesteuern müssen an das Finanzamt gezahlt werden. Die steuerlichen Vorteile sind leider auch in diesem Fall nicht besonders hoch. Anders verhält es sich jedoch, wenn eine vermögensverwaltende GmbH gegründet wird. Die Steuerbelastung ist deutlich geringer. Es müssen zwar ebenfalls Steuern auf den Gewinn sowie zusätzlich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt werden, jedoch kann eine Befreiung von der Gewerbesteuer beantragt werden. Dadurch verringert sich die Gesamtsteuerbelastung auf unter 16%. Der Gewinn aus dem Verkauf ist jedoch auch nach 10 Jahren steuerpflichtig. Außerdem entstehen Gründungskosten, die in einer ganzheitlichen Berechnung entsprechend Berücksichtigung finden müssen.  

Privat oder geschäftlich Immobilien erwerben?

Dies hängt von der individuellen Situation ab. Planst du alleine und nur in eine Immobilie zu investieren, lohnt sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH nicht. Solltest du jedoch planen im Laufe der Jahre mehr als ein Mietobjekt zu kaufen, dann könntest du von Steuerersparnissen profitieren, besonders auch wenn du im Familien- oder Freundeskreis zusammen investierst. Achte jedoch darauf, dass kein gewerblicher Betrieb entsteht, dann fallen zusätzlich Gewerbesteuern an. Spreche hierzu am besten mit einem Steuer-, Immobilien- oder Finanzberater deines Vertrauens. 

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