Nutzungsbedingungen

Software as a Service Vertrag

Fassung v02.21 vom 29. April 2021 

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Bestimmungen stellen die rechtliche Grundlage des Vertragsverhältnisses über die kostenpflichtige Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) zwischen der hallo.immo GmbH und dem Vertragspartner dar. Der Vertragspartner plant den zeitlich befristeten Einsatz der Softwareprodukte der hallo.immo GmbH in seinem Unternehmen. Die hallo.immo GmbH gewährt daher dem Vertragspartner auf der Grundlage dieses Vertrages für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch seiner kostenpflichtigen Softwareprodukte und überlässt dem Vertragspartner diese hierzu in ihrer jeweils aktuellsten Version.

1. Vertragsparteien / Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag kommt zwischen der hallo.immo GmbH (Geschäftsanschrift: Lindauer Straße 25 in 88069 Tettnang, im Folgenden „hallo.immo“) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“) zustande. Durch Absendung des Auftragsformulars auf der Webseite der hallo.immo unter https://hallo.immo/registrierung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab und hallo.immo nimmt dieses Angebot durch die Übermittlung der Auftragsbestätigung an.

1.2. Im Verhältnis zu den AGB des Auftraggebers, gelten ausschließlich diese AGB. Für den Fall, dass der Auftraggeber ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, gelten im Verhältnis zu den AGB des Auftraggebers ausschließlich diese AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und diesen AGB.

2.2. Gegenstand des Vertrages ist die auf die Vertragslaufzeit befristete entgeltliche Überlassung der Software über eine internetbasierte Cloud-Infrastruktur nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe des § 3. Darüber hinaus erbringt die hallo.immo Supportleistungen für die Software.

2.3. Der Auftraggeber erwirbt keine Lizenz oder Rechte an der Software selbst und ist nur zur Nutzung dieser vertraglichen Bestimmungen berechtigt. Die Berechtigung der vollumfänglichen Nutzung durch den Auftraggeber erlischt mit Ende der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit. 

3. Leistungsumfang

3.1. hallo.immo überlasst dem Auftraggeber kostenpflichtig die Software. Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich über eine internetbasierte Cloud-Infrastruktur, d.h. die Software wird nicht physisch zur Verfügung gestellt. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung, die auf der Webseite der hallo.immo unter hallo.immo/service/leistungsbeschreibung bereitgestellt wird.

3.2. hallo.immo beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb eines angemessenen Zeitraums Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht dauerhaft erfüllt oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

3.3. hallo.immo bemüht sich, die Software laufend weiter zu entwickeln und diese durch laufende Updates und Upgrades zu verbessern. Die von der hallo.immo angebotenen technischen Supportleistungen sind in Punkt 4 näher beschrieben.

4. Support

4.1. Der Support der hallo.immo umfasst die folgenden Leistungen:

(a) Updates, Fixes und Sicherheitswarnungen sowie Critical Patch Updates.

(b) Allgemeine Maintenance Releases und Releases für einzelne Funktionalitäten.

(c) Hilfestellung bei Serviceanfragen und allgemeiner Kundenservice (nicht-technische Fragen) durch die Beantwortung von E-Mail Anfragen des Auftraggebers im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen. 

4.2. In den Leistungen des Supports sind nicht enthalten:

(a) Leistungen für die Software, die nicht unter den von hallo.immo vorgegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird;
(b) Leistungen für die Software, die durch nicht von der hallo.immo vorgenommene Programmierarbeiten verändert wurden;
(c) Leistungen für Computerprogramme oder Teile davon, die nicht zum Vertragsgegenstand gehören;
(d) Leistungen, die erforderlich werden, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

4.3. Die Leistungen umfassen keine Beratungs-, Trainings- und sonstigen höheren Dienstleistungen.

4.4. hallo.immo wird Anfragen des Auftraggebers zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Webseite hallo.immo/kontakt veröffentlichten Geschäftszeiten, nach Eingang der jeweiligen Frage innerhalb angemessener Frist telefonisch oder in Textform beantworten.

5. Nutzungsrechte und Nutzungseinschränkungen

5.1. Die hallo.immo räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Sofern der Auftraggeber seinen Nutzern die Software zur Verfügung stellt, hat er sicherzustellen, dass die Software ausschließlich zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen genutzt wird. Bei Zurverfügungstellung der Software durch den Auftraggeber ist dieser verantwortlich für sämtliche rechtlichen Folgen, welche sich daraus ergeben.

5.1.1. Der Auftraggeber darf die Software / Quellcode nicht bearbeiten, verändern, anpassen, kopieren, vervielfältigen und/oder anderweitig zweckentfremden. 

5.1.2 Die Software darf nicht in der nachfolgend beschriebenen Weise genutzt werden: 

(a) das mutwillige oder grob fahrlässige Verletzen von Rechten Dritter, 

(b) die Veröffentlichung von Inhalten, die verleumderisch, obszön, bedrohend, hasserfüllt, anstößig, vulgär, beleidigend und rufschädigend sind, insbesondere auch dann nicht, wenn in der Folge Umsatzeinbußen bei einem Unternehmen insbesondere bei hallo.immo festzustellen sind,

(c) die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder des Rechts auf Privatsphäre Dritter oder die Förderung oder Unterstützung von Rassismus oder der Diskriminierung bestimmter Volksgruppen, 

(d) unaufgeforderte Massenversendung von E-Mails, »Junk Mail«, »Spam« oder Kettenbriefen, Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter oder 

(e) sonstige Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften.

5.1.3. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, ist die hallo.immo berechtigt, den Zugang zur Software zu beschränken oder zu sperren. In diesem Falle stehen dem Auftraggeber keinerlei Rechte, Ansprüche oder Aufrechnungen gegen hallo.immo zu. Der Auftraggeber stellt hallo.immo von sämtlichen Rechten und Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung der obigen Beschränkungen frei. Sobald die vertragswidrige Nutzung endet, obliegt es hallo.immo, zu entscheiden, ob und wann dem Auftraggeber die Software wieder zur Verfügung gestellt wird.

5.1.4. hallo.immo ermöglicht dem Auftraggeber auf Grundlage der von ihm eingegebenen Daten mit der Software durch mathematische Formeln Investitionsberechnungen für Immobilien vorzunehmen, sowie  die Daten zu speichern, zu verschicken und zu archivieren. Verträge mit dem Kunden des Auftraggebers kommen durch die Nutzung der Software jedoch nicht zustande, diese sind vom Kunden des Auftraggebers gesondert mit dem Verkäufer der Immobilien, der Bank, dem Berater, dem Makler, dem Sachverständigen etc. abzuschließen. Einziger Vertragspartner der hallo.immo ist der Auftraggeber. hallo.immo zeigt mit der Software lediglich eine theoretisch mögliche Kosten- und Ertragsdarstellung von Immobilien auf.  Es kann keinerlei Anspruch auf Erfüllung dieser theoretischen Planzahlen gegenüber hallo.immo geltend gemacht werden. 

6. Unterbrechung / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

6.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software führen, wenn dies aus technischen Gründen notwendig erscheint.

6.2. Hallo.immo überwacht regelmäßig die Grundfunktionen der Software und nimmt entsprechende Wartungsarbeiten vor. hallo.immo wird versuchen, den Auftraggeber rechtzeitig über etwaige Wartungsarbeiten in Kenntnis setzen.

6.3. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Software ist nicht geschuldet.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Auftraggeber, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen und dieses auch selbst befolgen.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtlich Hard- und/oder Software sowie einen ununterbrochenen Internetzugang bereit zu stellen, der für den vertragsgemäßen Zugang und die Nutzung der Software und der Supportleistung erforderlich ist. Für Nutzungsausfälle oder -einschränkungen der Software, die aufgrund dessen entstehen, haftet die hallo.immo nicht. Die Nutzung der Software ist grundsätzlich nur bei ununterbrochenem Internetzugang möglich. 

7.3. Der Auftraggeber wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, „User ID“ und insbesondere das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Die „User ID“ entspricht der E-Mail Adresse des Auftraggebers. Der Zugang zur Software über „User ID“ sowie Passwort darf nur durch eine Person erfolgen. Diese Person entspricht dem Auftraggeber mit seinen hinterlegten Kontaktdaten.

7.4. Die von dem Auftraggeber auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber räumt hallo.immo hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Auftraggeber bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Bei Beendigung des Vertragsverhältnis verbleiben die Daten und Inhalte bei hallo.immo. Der Auftraggeber gestattet hallo.immo die Nutzung und Weiterverarbeitung der Daten und Inhalte für eigene und fremde Zwecke. 

7.5. Unbeschadet der Verpflichtung der hallo.immo zur Datensicherung ist der Auftraggeber selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Außerdem hat er seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. 

7.6. Für die Bereitstellung der Dienste benötigt hallo.immo bestimmte Berechtigungen vom Auftraggeber.

7.6.1 Berechtigung zur Verwendung der vom Auftraggeber eingepflegten Daten: Die vom Auftraggeber in hallo.immo eingepflegten Daten gehören dem Auftraggeber, und nichts in diesen Nutzungsbedingungen nimmt dem Auftraggeber die hinsichtlich seiner eigenen Daten zustehenden Rechte. Damit hallo.immo seine Dienste bereitstellen kann, ist es jedoch erforderlich, dass der Auftraggeber einige rechtliche Genehmigungen zur Verwendung der Daten erteilt. Insbesondere wenn der Auftraggeber Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind wie Fotos, Daten, Inhalte oder Logos hochlädt, gewährt er hallo.immo eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, die Daten zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen und/ oder anderen entgeltlich zur Verfügung zu stellen . Diese Lizenz dient nur dem Zweck, die hallo.immo Software bereitzustellen. Das bedeutet beispielsweise, dass wenn der Auftraggeber Daten in hallo.immo einpflegt, die Berechtigung erteilt, diese Daten zu speichern, zu kopieren und mit anderen zu teilen; dies können u. a. Dienstleister sein, die den Dienst unterstützen. Die Daten werden auch bei Beendigung eines Abonnements oder Löschung durch den Auftraggeber nicht von den hallo.immo Servern entfernt. 

7.6.2. Verwendung des Namens, Logos sowie weiterer Informationen über die Interaktion mit Werbeanzeigen und gesponserten Inhalten: Name und Logo sowie Informationen über Handlungen des Auftraggebers, die auf hallo.immo vorgenommen werden, können neben oder in Verbindung mit Werbeanzeigen, Angeboten und sonstigen gesponserten Inhalten verwendet werden, die in der hallo.immo Software angezeigt werden, ohne dass der Auftraggeber hierfür einen Ausgleich erhält. 

7.6.3. Der Auftraggeber bestätigt, dass er alle erforderlichen Zustimmungen hat, Daten und Inhalte Dritter, wie z.B. seiner Endkunden, auf fremden Plattformen wie hallo.immo zu erfassen, zu hinterlegen, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Zustimmungen müssen auch die Weitergabe dieser Rechte an Dritte, wie z.B. hallo.immo, beinhalten.

7.7. Es bestehen keine weitreichenden technischen Voraussetzungen. Der Auftraggeber erreicht hallo.immo über eine Internetverbindung und einen gängigen Webbrowser. hallo.immo empfiehlt die Nutzung von Edge, Google Chrome, Safari oder Firefox in der jeweilig neuesten Version, um den vollen Funktionsumfang von hallo.immo verwenden zu können.

7.8. Im Falle des Todes des Auftraggebers gehen alle Verpflichtungen auf dessen Erben über. 

7.9. Werden unter Zuhilfenahme der Software von hallo.immo Investitionsentscheidungen getroffen, so haftet keinesfalls hallo.immo für nicht eingetretene Erwartungswerte, Verluste und/oder Fehlbeträge.
 

8. Kooperation

Die Parteien verpflichten sich, eng und effizient zusammenzuarbeiten, wofür auch die personelle, organisatorische, fachliche und technische Verantwortung des Auftraggebers wesentlich ist, insbesondere

(a) ordnungsgemäße, zur Leistungserbringung erforderliche, Unterlagen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Computerprogramme und Computerprogrammteile, die mit der zu erbringenden Leistung zusammenwirken sollen, zu überlassen;

(b) im Rahmen des Test- oder Echtbetriebs festgestellte Fehler von erbrachten Leistungen in reproduzierbarer, jedenfalls in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und der hallo.immo unverzüglich mitzuteilen;

(c) die (Mitwirkungs-) Pflichten fristgerecht zu erfüllen, die (Mitwirkungs-) Handlungen fristgerecht vorzunehmen und Erklärungen fristgerecht abzugeben.
 

9. Vergütung

9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der hallo.immo für die Überlassung der Software das vereinbarte monatliche oder jährliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt. zu bezahlen. Die Vergütung richtet sich nach dem von dem Auftraggeber gewählten Abonnement. Das Abonnement ist in der Rechnung sowie im Kundenportal ersichtlich.

9.2. Die Vergütung ist für den jeweiligen Monat bzw. das Jahr im Voraus fällig, wenn in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung nichts Anderes geregelt ist. Die Verzugszinsen betragen 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt davon unberührt. Hallo.immo ist es gestattet, dem Auftraggeber den Zugang zur Software ab dem Moment zu verwehren, ab dem der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ein Anspruch auf Anrechnung der Dauer der Zugangssperre besteht seitens des Auftraggebers bei verspäteter Zahlung nicht. Als Zeitpunkt des Zahlungseingang gilt der Moment der Gutschrift auf dem Konto von hallo.immo. 

9.3. Einwendungen gegen die Abrechnung der von der hallo.immo erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Schrift- oder Textform bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt. Die hallo.immo wird den Auftraggeber in der Rechnung hierauf hinweisen.

10. Gewährleistung

10.1. Die Leistungen werden mit der Sorgfalt eines IT-Unternehmens zum Stand der Technik bei Erbringung der Leistungen erbracht. 

10.2. Hallo.immo wird sich bemühen, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, so vorzunehmen, dass es nicht zu einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führt.

10.3. Hallo.immo schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen.

11. Haftung / Verjährung

11.1. Schadensersatzansprüche gegen die hallo.immo sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, hallo.immo, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet hallo.immo nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch hallo.immo, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. hallo.immo haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Hallo.immo haftet nur gegenüber dem Auftraggeber und keinesfalls gegenüber Dritten, wie z.B. Endkunden des Auftraggebers. Ansprüche gegen hallo.immo können nur vom Auftraggeber geltend gemacht werden. 

11.2. Hallo.immo haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch hallo.immo, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. hallo.immo haftet unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.11.3.

11.3. Eine weitergehende Haftung der hallo.immo ist ausgeschlossen.

11.4. Die von der Software durchgeführte Investitionsberechnung ist unverbindlich und lediglich als Musterberechnung auf Grundlage der von dem Nutzer gemachten Angaben zu verstehen. Der Auftraggeber hat seine Nutzer darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Investitionsberechnung lediglich um eine Hilfestellung handelt und sich die rechtlichen oder tatsächlichen Grundlagen, auf deren Basis die Berechnung vorgenommen worden ist, ändern können. Hallo.immo übernimmt für die Richtigkeit der Berechnungen keinerlei Haftung. Für das Eintreten der Berechnungen im Rahmen eines Investments wird ebenfalls keinerlei Haftung durch hallo.immo übernommen. 

11.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software Produkte innerhalb angemessener Frist nach Überlassung auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge gilt als rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen (wobei Samstag nicht als Werktag gezählt wird) ab dem Datum der erstmaligen Nutzungsmöglichkeit bei hallo.immo eingeht. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist mit der Entdeckung des Mangels.

12. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist für Versäumnisse oder Verzögerungen verantwortlich zu machen, die durch Umstände höherer Gewalt, wie z.B. Pandemien, Kriege oder kriegerische Handlungen, Sabotage, Hackerangriffe oder Cyber Attacks, Brand, Überschwemmung, Streiks, Ausfall von Leitungen oder des Internets oder durch nicht von einer Partei zu vertretende Ausfallzeiten verursacht wurden oder die auf Regierungsmaßnahmen, Verweigerung behördlicher Erlaubnisse oder Exportgenehmigungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Parteien zurückzuführen sind („Höhere Gewalt“). Beide Parteien sind verpflichtet, sich um eine Abmilderung der Folgen der Höheren Gewalt zu bemühen. Falls die Umstände Höherer Gewalt mehr als 60 Tage andauern, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Verpflichtung jeder Partei, alles zur Schadensminderung Notwendige zu tun, wird hierdurch ebenso wenig berührt wie die Verpflichtung des Auftraggebers, für erbrachte Leistungen die Zahlungen zu leisten.

13. Probeweise Nutzung

13.1. Hallo.immo gestattet jedem neuen Auftraggeber eine kostenfreie Testphase per Online-Registrierung unter https://hallo.immo/registrierung. In diesem Zeitraum kann er hallo.immo vollumfänglich nutzen. 

13.2. Die Nutzung von hallo.immo durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens hallo.immo. hallo.immo erbringt insoweit auch keinerlei Supportleistungen. Die probeweise Nutzung ist auf maximal 30 Tage beschränkt. 

14. Laufzeit des Vertrages

14.1. Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach dem vom Auftraggeber bestellten Abonnement. Dies ist aus der Auftragsbestätigung und Rechnung ersichtlich. Zusätzlich kann der Auftraggeber seine Vertragsdaten (Zahlungs- und Rechnungsinformationen) im Kundenportal einsehen oder ändern. 

14.2. Davon unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

(a) Der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.

(b) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch eine Partei, die trotz einer entsprechenden schriftlichen Rüge nicht binnen 30 Tagen beseitigt wird. 

14.3. Im Falle der Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche Zugriffs- und Nutzungsrechte hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen. hallo.immo wird die Registrierung, die Schlüssel, das Passwort, das Konto und den Zugriff auf und die Nutzung der Leistungen mit Vertragsbeendigung suspendieren und sperren.

14.4. Sofern hallo.immo aus wichtigem Grund kündigt, hat der Auftraggeber binnen 30 Tagen sämtliche vereinbarten Zahlungen (auch solche für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen) zuzüglich etwaiger Auslagen und Steuern zu zahlen.

15. Software / Hardware / Webseiten Dritter

15.1. Die Leistungsbeschreibung oder andere Dokumente können Verweise auf Soft- /Hardware Dritter enthalten, die für den Einsatz der Software hilfreich oder sinnvoll sein können. Das Recht des Auftraggebers zur Nutzung solcher Technologien Dritter richtet sich ausschließlich nach den entsprechenden Lizenz- / Nutzungsbedingungen solcher Dritter.

15.2. Für den Inhalt externer Webseiten, auf die gegebenenfalls verlinkt wird, sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich. hallo.immo übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. 

16. Vertraulichkeit

16.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der hallo.immo als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der hallo.immo erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich die hallo.immo vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

16.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

16.3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

17. Datenschutz

17.1. Der Auftraggeber ist selbst für die nach den Bestimmungen der DSGVO durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

17.2. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses gilt die Datenschutzerklärung der hallo.immo, die unter https://hallo.immo/datenschutz einsehbar ist und hierdurch zum Bestandteil dieses Vertrags wird. Sie wird regelmäßig nach Ermessen von hallo.immo aktualisiert und angepasst; immer vorausgesetzt, dass solche Änderungen nicht zu einer wesentlichen Reduzierung des Schutzes der Daten des Auftraggebers innerhalb des Zeitraums, für den Gebühren für die Leistungen gezahlt wurden, führen darf.

18. Urheberrecht

18.1. Soweit hallo.immo im Einzelfall für den Auftraggeber individuelle Programmier- oder Softwareentwicklungsleistungen erbringt, stehen sämtliche daran bestehenden gewerblichen und geistigen Schutzrechte, einschließlich von Urheber- und etwaigen Patentrechten hallo.immo zu. Dies umfasst sämtliche an dem Quellcode und dem Objektcode der Software und den dazu gehörenden Algorithmen, Analysen, Diagrammen, Tests, Berichten und sonstigen Dokumentationen bestehenden gewerblichen und geistigen Schutzrechte, einschließlich von Urheber- und Patentrechten.

18.2. Das Kopieren oder Nutzen von Marken, Logos oder Bildern von Webseiten der hallo.immo ist untersagt, soweit keine ausdrückliche Erlaubnis in Schrift- oder Textform hierzu erteilt wird.

19. Sonstiges

19.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die angreifbare Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen und/oder so auszulegen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche und/oder ideelle Zweck nach Möglichkeit erreicht wird.

19.2. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Bestimmung kann auch nicht durch wiederholten Verstoß außer Kraft gesetzt werden. Weitere Abreden oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

19.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Amtsgericht Ulm HRB 740801.

19.4. Die Abtretung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei in Schrift- oder Textform.