Neuer Mietspiegel tritt in Kraft - Änderungen für Vermieter und Mieter

Der Mietspiegel in Deutschland ist ein umstrittenes Thema zwischen Mieter- und Vermieterverbänden. Nun wurde das Gesetz über die Reform des Mietspiegels veröffentlicht. Es tritt zum 1. Juli 2022 offiziell in Kraft. Im nachstehenden Artikel geben wir dir einen Überblick über die Änderungen für Vermieter und Mieter und welche Auswirkungen die Reform auf die Mieten in Deutschland haben wird.


1. Die Änderungen des Mietspiegels im Überblick

Alle deutschen Städte ab 50.000 Einwohnern müssen zukünftig einen Mietspiegel erstellen. Vermieter und Mieter werden per Zufallsprinzip ausgewählt und müssen stichprobenartig Auskunft über die Wohnungsgröße, Mietpreis und Co. geben. Wer sich dieser Befragung zum qualifizierten Mietspiegel verweigert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Zukünftig wird es weiterhin die Möglichkeit geben, einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. 

2. Ab wann muss ein Mietspiegel vorhanden sein?

Städte mit über 50.000 Einwohnern, wie u.a. Bremen, die bisher keinen Mietspiegel hatten, können bis 1.1.2023 einen einfachen Mietspiegel bzw. bis 1.1.2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Weitere Details wird die Mietspiegel-Verordnung enthalten, die noch nicht beschlossen wurde. Damit werden ungefähr 70 deutsche Sädte zukünftig einen Mietspiegel erstellen.

3. Auswirkungen auf den Markt

In den Städten, wo bereits eine Mietpreisbremse wirkt, werden kaum Auswirkungen erwartet. Das Ziehen der Mietpreisbremse könnte daher zukünftig eher in Städten passieren, wo es bisher keine Mietpreisbremse gab. Analysen belegen jedoch das Gegenteil. Häufig waren die Mieten im Vergleich eher zu gering und so hatten die Vermieter nun erstmals eine valide Datengrundlage für Preiserhöhungen. Eine Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ist bisher ins Leere gelaufen, daher wird damit gerechnet, dass der Mietspiegel nun häufiger die Mietpreisbremse aktivieren wird. Die Mietpreisbremse begrenzt u.a. den Anstieg bei Wiedervermietung auf zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten.

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